Ihre Rechtsanwältin.

Für Ihren Fall.

Ihre Rechtsanwältin soll innovativ sein und bei der Lösung Ihrer Probleme über den Tellerrand hinausdenken?

Es ist mein Bestreben, für meine MandantInnen da zu sein, wenn sie mich brauchen und auf höchstem Niveau effizient zu beraten. Dabei spielen auch Lösungsansätze außerhalb gewohnter Denkmuster eine wichtige Rolle.

Vertrauen an oberster Stelle

Das Vertrauen meiner MandantInnen und eine langfristige Kooperation stehen für mich an oberster Stelle.

Streitprävention und Streitbeilegung

Neben der klassischen Anwaltstätigkeit steht die Streitprävention und außergerichtliche Streitbeilegung im Fokus meiner Beratung.

Internationale Sachverhalte

Ob Markteintritt nach Österreich oder Wohnsitzverlegung, ich unterstütze Sie auch bei Rechtsfragen mit Auslandsbezug.

Mein Anspruch

Mandantenzufriedenheit und eine langfristige Kooperation

Die Zufriedenheit meiner MandantInnen und daraus resultierende langfristige Kooperationen sind die erklärten Ziele meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Gemeinsam beschreiten wir neue Wege, um für Ihre (Rechts-)Angelegenheiten das beste Ergebnis zu erzielen. Eine ausführliche und verständliche Beratung ist dabei genauso wichtig, wie eine gute und direkte Erreichbarkeit.

Vita

  • Seit 2020 Rechtsanwaltskanzlei Roupec
  • 2019 – 2020 Rechtsanwältin bei GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH
  • 2019 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Wien
  • 2018 Rechtsanwaltsprüfung im OLG Sprengel Wien
  • 2016 – 2019 Rechtsanwaltsanwärterin bei GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH
  • 2015 – 2016 Juristin im Fachverband für Gesundheitsbetriebe, Wirtschaftskammer Österreich
  • 2013 – 2014 Tax Assistant bei Deloitte Services Wirtschaftsprüfungs GmbH
  • 2012 – 2013 Gerichtspraxis im OLG Sprengel Wien
  • 2008 – 2012 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Wien (Juridicum), Mag. iur.

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Leistungen

Rechtsgebiete & Schwerpunkte

Vertragsrecht

Eine präzise und möglichst rechtssichere Vertragsausgestaltung kann kostspieligen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.

Entscheidend ist dabei, welchen (Lebens-)Sachverhalt Sie regeln möchten und was die erklärten Ziele des Vertrages sind. Ebenso zu beachten sind gesetzliche Grenzen und Formvorschriften.

Sofern Sie häufig Verträge über Rechtsgeschäfte der gleichen Art mit sich wiederholenden Bestimmungen abschließen, können auch Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinnvoll sein.

Nehmen Sie möglichst früh mit mir Kontakt auf, damit ich Sie über alle Details informieren und schon während der Vertragsverhandlungen beraten kann.

Unternehmensrecht / Gesellschaftsrecht

Für die unternehmerische Organisation und den unternehmerischen Geschäftsverkehr ergeben sich spezielle Erfordernisse, welche mir aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für kleine und mittelständische Unternehmen bestens bekannt sind.

Abhängig von Ihrer individuellen Ausgangssituation (u.a. Ziel der Erwerbstätigkeit, Rollenverteilung, Gesellschaftstypus etc.) unterstütze ich Sie bei der Wahl der richtigen Organisationsform für Ihr Unternehmen und begleite Sie von der Gründung Ihres Unternehmens bis hin zum laufenden Betrieb. Gerne fungiere ich auch als „externe Rechtsabteilung“ Ihres Unternehmens.

Ferner stehe ich Ihnen bei Fragen der Unternehmensübergabe und den damit in Zusammenhang stehenden Möglichkeiten (z.B. ob in Form eines Share Deals oder eines Asset Deals oder im Wege von Umgründungen) sowie der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit durch Auflösung und Liquidation als verlässliche Partnerin zur Seite.

Gesellschafterstreitigkeiten

Eine fulminante Geschäftsidee, bestes Einvernehmen aller Beteiligten – die Gesellschaftsgründung erfolgt harmonisch und voller Euphorie. Doch dann, der Ausbruch eines Gesellschafterstreits, der die Existenz des ganzen Unternehmens zu gefährden droht.

Die Praxis zeigt, dass Unternehmensgründungen oft nicht bis zum Schluss durchdacht werden. Eine gewissenhafte Auseinandersetzung mit den möglichen Konfliktszenarien samt Erarbeitung (vorbeugender) Regelungen kann das Streitrisiko jedenfalls minimieren.

Ich unterstütze Sie sowohl bei der vorausschauenden Konzeption des vertraglichen Regelwerks als auch bei der Lösung konfliktärer Gesellschaftersituationen.

Gewerberecht

Die gewerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit erfordert grundsätzlich eine Gewerbeberechtigung, für deren Erlangung diverse Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Auch ausländische Unternehmer/Unternehmen, die in Österreich gewerbsmäßige Tätigkeiten ausführen möchten, müssen die Regelungen der Gewerbeordnung beachten. Im Falle eines Auslandsbezuges sind ferner die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsrechts sowie des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts zu beachten.

Sie möchten wissen, ob die von Ihnen angestrebte Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt und wenn ja, welche Voraussetzungen Sie erfüllen bzw. welche Berechtigungen sie einholen müssen? Ich berate Sie gerne und fungiere auch als Bindeglied zwischen Ihrem Unternehmen und den (österreichischen) Behörden.

Internationaler Personalkräfteeinsatz

Der internationale Einsatz von Personal ist in der heutigen Zeit kaum noch wegzudenken. In der Praxis ergeben sich in diesem Zusammenhang komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte, die eine genaue Kenntnis der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfordern.

Wesentliche Kriterien für die Anwendung der österreichischen Rechtsvorschriften sind insbesondere die Art des Personaleinsatzes (Arbeitskräfteüberlassung versus Entsendung versus lokale Anstellung), die Dauer des Personaleinsatzes, die Staatsangehörigkeit der ausländischen Arbeitskraft (EU-/EWR-Staatsbürger/Schweizer, Drittstaatsangehörige), die Qualifikation der Arbeitskraft, der/die Sitz/e der beteiligten Unternehmen sowie ein etwaiges (Konzern-)Verhältnis der beteiligten Gesellschaften.

Ich berate Sie bei der rechtlich richtigen Einordnung Ihrer Mitarbeitereinsätze sowie der Einholung der erforderlichen Bewilligungen bzw. Erstattung erforderlicher Anzeigen. Gerne fungiere ich auch als Bindeglied zwischen Ihrem Unternehmen und den (österreichischen) Behörden.

Immobilienrecht

Der Erwerb bzw. Verkauf einer Liegenschaft ist mit zahlreichen komplexen Fragestellungen verbunden: rechtliche Rahmenbedingungen, Vermögens- und Eigentumsverhältnisse, Vertragsgestaltung, Steuern, Gebühren und vieles mehr.

Ich unterstütze Sie bei der Prüfung Ihres Immobilienprojektes, kläre über mögliche rechtliche Probleme auf (z.B. ob das Grundstück für die Bebauung überhaupt geeignet oder mit Rechten Dritter belastet ist) und informiere über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Steuern und Gebühren.

Ferner errichte ich die auf das Projekt und Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmte Vertragsurkunde (z.B. Kauf- oder Schenkungsvertrag), sorge für die Eintragung im Grundbuch, und übernehme die Selbstberechnung der anfallenden Steuern und Gebühren samt Abführung an die Finanzämter. Für die Abwicklung Ihres Immobilienprojekts ziehe ich selbstverständlich ausschließlich elektronisch besonders gesicherte Anderkonten heran.

Ehe- und Partnerschaftsrecht

Das Eingehen einer Ehe, einer eingetragenen PartnerInnenschaft oder auch einer Lebensgemeinschaft greift in viele Lebensbereiche ein. In diesem Zusammenhang stellen sich nicht nur vermögensrechtliche, sondern auch erbrechtliche und sozialrechtliche Fragen.

Im Rahmen eines Beratungsgesprächs analysiere ich Ihre individuelle Situation und informiere Sie über die Rechte und Pflichten während der aufrechten Gemeinschaft sowie Aspekte der rechtlichen Vorsorge und Sicherheit. Ebenso bespreche ich mit Ihnen, ob etwa die Errichtung eines Ehevertrages / Partnerschaftsvertrages oder Testaments für Ihre Situation sinnvoll ist.

Scheidungsrecht

Eine Trennung ist eine höchstpersönliche Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen und emotionalen Ausnahmesituationen.

Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit als verlässliche Partnerin zur Seite zu stehen. Dabei informiere ich Sie sowohl über die Möglichkeiten der Ehebeendigung (Scheidung wegen Verschulden, Scheidung aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, Scheidung wegen mehrjähriger Trennung, Einvernehmliche Scheidung, Auflösung der eingetragenen PartnerInnenschaft) als auch die damit zusammenhängenden Themenkomplexe wie Obsorge, Unterhalt und Vermögensaufteilung.

Erbrecht

„Vorsorge ist besser als Nachsorge“: Im Rahmen meiner Beratung informiere ich über zwingende Bestimmungen des Erbrechts und die Frage, wie der eigene Wille in der Erbfolge am besten abgesichert werden kann.

Mögliche Beratungsthemen sind ferner die Abklärung des im Erbweg zu übertragenden Vermögens, die Analyse des erb- und pflichtteilsberechtigten Personenkreises, die Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen (Erbseinsetzung, Legat), Formanforderungen an die Erklärung des letzten Willens, Voraussetzungen für Pflichtteilsminderung bzw. Enterbung, Zuwendungen zu Lebzeiten und deren Anrechenbarkeit auf den Erbteil, Pflichtteilsverzicht sowie Erörterung der schenkungs- bzw. erbschaftssteuerlichen Rahmenbedingungen.

Ebenso übernehme ich die Registrierung Ihrer letztwilligen Verfügung in einem Testamentsregister, z.B. im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte.

Sonderthemen

Sollte sich das von Ihnen benötigte Rechtsgebiet nicht in der obenstehenden Liste wiederfinden, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Ich unterstütze Sie auch in Spezialangelegenheiten, wie beispielsweise dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht oder Ähnlichem.

» Konflikte brauchen nicht zwingend einen Konsens, aber immer einen Dialog. «

Helmut Glaßl, Maler, Aphoristiker

Honorar

Fairness und Transparenz

Ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis mit einer klaren und transparenten Kostenregelung bilden die Grundlage meiner anwaltlichen Tätigkeit. Möglich sind etwa Vereinbarungen auf Stundensatzbasis, Pauschalhonorare oder die Abrechnung nach Rechtsanwaltstarif. Im Rahmen des Erstkontaktes sprechen wir vorab über das Honorar und treffen eine klare Vereinbarung.

    Ich bin mit der elektronischen Erfassung meiner Daten zur Beantwortung meiner Anfrage einverstanden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit via E-Mail an office@ra-roupec.at widerrufen

    Kontakt

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